Eine rechtzeitig durchgeführte ambulante Badekur im Rahmen der Behandlung einer chronischen Erkrankung ist eine unverzichtbare und wirkungsvolle Maßnahme, die weiterhin von ihrem Hausarzt verordnet werden darf.
Für Ihren Hausarzt hat Ihre Badekur keinen negativen Einfluss auf die bestehenden Budget-Regelungen. Jeder Patient hat ein Anrecht auf eine Kur, wenn die medizinische Notwendigkeit besteht. Stellen Sie also rechtzeitig vor Ihrem geplanten Kuraufenthalt den Kurantrag bei dem entsprechenden Kostenträger (Krankenkasse).
Für eine ambulante Kurmaßnahme muss der Hausarzt einen Antrag auf eine ambulante Kur ausfüllen und die medizinische Notwendigkeit begründen. Zusätzlich zu Diagnosen und Befunden muss angeführt werden, welche Funktionsstörungen vorliegen und welches Therapieziel durch die Kur erreicht werden kann (ist für den medizinischen Dienst der Krankenkassen zur richtigen Beurteilung der Kurnotwendigkeit dringend erforderlich!). Schildern Sie bitte Ihrem Hausarzt genau, in welcher Hinsicht Sie durch Ihre Krankheit beeinträchtigt werden, z. B. beim Treppensteigen, beim Bücken, bei der Körperpflege oder beim Strümpfe anziehen.
Der Kurantrag wird dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen zur Prüfung vorgelegt. Übrigens kann der Medizinische Dienst nur Empfehlungen aussprechen. Über Zustimmung oder Ablehnung einer Kur entscheidet ausschließlich die Krankenkasse!
Im Falle einer Ablehnung Ihrer Krankenkasse sollten Sie auf einer schriftlichen Begründung bestehen, damit ein Widerspruch möglich wird. (Gegebenenfalls muss die Begründung durch ein Sozialgericht überprüft werden können.)
Während Ihres Kuraufenthalts haben Sie pro laufender Woche einen Termin bei Ihrem Kurarzt, zunächst die Eingangsuntersuchung, danach folgt die Zwischenuntersuchung, am Ende wird die Abschlussuntersuchung vorgenommen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, erhalten Sie für die jeweiligen Untersuchungen Termine. Wir bitten sie, ihre Termine möglichst einzuhalten oder rechtzeitig umzulegen. Das Gleiche gilt für die Terminplanung bei den Kurmittelhäusern. Trotz Terminplanung kann es besonders in den Sommermonaten während der Sprechstundenzeit zu Wartezeiten kommen, weil zwischenzeitlich Patienten mit akuten Erkrankungen vorgezogen werden. Haben Sie bitte dafür Verständnis. Wir sind bemüht, die Wartezeit so kurz wie möglich zu halten, damit Sie einen angenehmen Kururlaub auf unserer schönen Insel Föhr verbringen können.