Für die Führerscheinklassen A, A1, B (Motorrad und Pkw) wird eine Sehtestbescheinigung von einer anerkannten Sehteststelle verlangt – weitere Untersuchungen werden nicht gefordert.
Führerschein-Sehtest / Sportboot-Führerschein
Die Sehschärfe und das räumliche Sehen kann bei nicht ausreichender Sehleistung durch eine Brille korrigiert werden. Die Farbsehtauglichkeit ist eine ergänzende Untersuchung, die aber bei „Farbblindheit“ kein Ausschlussgrund für die Sehtestbescheinigung ist.